Verschiedene Wappen miteinander/nebeneinander verwenden?
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Verschiedene Wappen miteinander/nebeneinander verwenden?
Gibt es Bestimmungen oder auch 'ungeschriebene' Gesetze bei der Verwendung von zwei Wappen miteinander/nebeneinander?
Im speziellen Fall findet ein Wappen Verwendung für die Mitglieder einer gewählten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick:
Die Mitglieder der BVV tragen dieses Wappen (zurecht?) auf Briefpapieren, Visitenkarten, Ansteckern etc.
Wie verhält sich die Darstellung nun in Verbindung mit einem Familienwappen. Das eine links, das andere rechts (wenn ja welches wo)? usw.
/sbo
Im speziellen Fall findet ein Wappen Verwendung für die Mitglieder einer gewählten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick:
Die Mitglieder der BVV tragen dieses Wappen (zurecht?) auf Briefpapieren, Visitenkarten, Ansteckern etc.
Wie verhält sich die Darstellung nun in Verbindung mit einem Familienwappen. Das eine links, das andere rechts (wenn ja welches wo)? usw.
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- Frank J. Reuther
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Es ist die Frage, worauf das Wappen hinweisen soll. Die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg verwenden auch das große Landeswappen in ihren Briefen. Damit weisen sie auf ihre Vertretereigenschaft hin. In privater Post dürften sie das nicht. In dienstlichen Briefen verwende ich auch das Logo der Uni, was ich in privaten nicht darf. Dafür habe ich jetzt mein eigenes. Ein Wappen zum privaten Gebrauch muss ein Familienwappen sein. Die Verwendung anderer Wappen erst recht hoheitlicher ist nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
Quia Dominus dat sapientiam et ex ore eius scientia et prudentia. (Prv 2;6)
http://www.frank-reuther.de
Frank J. Reuther, MdH
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Herr Reuther hat das völlig richtig erklärt. Es kommt darauf an, in welcher Beziehung der Betreffende das Wappen verwenden möchte.
Als Mitglied der BVV führt er das Bezirkswappen, solange es sich um dienstliche Belange handelt.
Als Privatperson führt er natürlich sein Familienwappen.
Eine Verknüpfung beider ist eigentlich nur im dienstlichen Bereich denkbar, aber meiner Erfahrung nach unüblich.
Als Mitglied der BVV führt er das Bezirkswappen, solange es sich um dienstliche Belange handelt.
Als Privatperson führt er natürlich sein Familienwappen.
Eine Verknüpfung beider ist eigentlich nur im dienstlichen Bereich denkbar, aber meiner Erfahrung nach unüblich.
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- derkleinefux
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- Jörg Berndt of Kerry
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@ Joachim v. Roy
Der Nutzer des Avatars ist nebenbei gebürtiger Kaniewski und gerade auf dem Weg die letzten Bruchstücke der Linie "Kaniewski" beweiskräftig nachzuweisen.
Da das noch nicht (vollständig) geschehen ist, habe ich das Avatar-Bild wieder gelöscht.
Mea culpa ...
/sbo
PS: Sollte das nicht gelingen, wird die Neustiftung eines Wappens meine logische Konsequenz sein (aber so schnell gebe ich nicht auf!).
Der Nutzer des Avatars ist nebenbei gebürtiger Kaniewski und gerade auf dem Weg die letzten Bruchstücke der Linie "Kaniewski" beweiskräftig nachzuweisen.
Da das noch nicht (vollständig) geschehen ist, habe ich das Avatar-Bild wieder gelöscht.
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PS: Sollte das nicht gelingen, wird die Neustiftung eines Wappens meine logische Konsequenz sein (aber so schnell gebe ich nicht auf!).
- Jörg Berndt of Kerry
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ich denke, das mit den das polnische stammwappen 'nale[n]cz' kann man anders sehen, als ein klassisches familienwappen. wieviele "berechtigte" hat diese wappengemeinschaft 500, 1000, 2000,.... leute. dazu kommt noch, das sich selbst experten garnicht einig sind, wer nun alles dazu gehört an familien (ausserdem wird bei den vielen tausend poln. adelsfamilien auch nicht alles 100%ig wasserdicht sein, genau wie in dtl. auch). da kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht an. genau so wie bei den clan-wappen, da wird von den clan-chiefs sogar dazu aufgefordert das wappen zu führen (wenn man mehr oder weniger offiziell dazu gehört), macht ja auch gewisse reklame für den clan.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
-
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Anmerkung:
Zum ersten handelt es sich bei dem polnischen Stammwappen NALE[N]CZ in der Tat um ein 'klassisches', altüberliefertes Familienwappen. Zum anderen umfaßt diese Wappengruppe – wie bereits berichtet - 278 verschiedene Adelsgeschlechter. Zum dritten sind die 278 Familien im einzelnen bekannt. Last but not least lassen sich die polnischen Wappengruppen nicht mit den schottischen Lehns- und Stammesverbänden vergleichen.
MfG
Zum ersten handelt es sich bei dem polnischen Stammwappen NALE[N]CZ in der Tat um ein 'klassisches', altüberliefertes Familienwappen. Zum anderen umfaßt diese Wappengruppe – wie bereits berichtet - 278 verschiedene Adelsgeschlechter. Zum dritten sind die 278 Familien im einzelnen bekannt. Last but not least lassen sich die polnischen Wappengruppen nicht mit den schottischen Lehns- und Stammesverbänden vergleichen.
MfG
- Frank J. Reuther
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Ich bin der Auffassung, dass diese beiden Wappen nicht zusammen auf einem Brief geführt werden sollten. Entweder die Person schreibt in ihrer Funktion als Mitglied der BVV. Dann tritt der private Hintergrund zurück, so dass hier nur das Hoheitswappen geführt werden sollte. Im privaten Bereich darf das Hoheitswappen ohnehin nicht geführt werden.
Das offizielle Briefpapier der BVV muss offiziell genehmigt werden und darf nicht einfach abgeändert werden. Insbesondere kann man hier nicht einfach ein weiteres Wappen hinzufügen.
Das offizielle Briefpapier der BVV muss offiziell genehmigt werden und darf nicht einfach abgeändert werden. Insbesondere kann man hier nicht einfach ein weiteres Wappen hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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- Jörg Berndt of Kerry
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ich denke trotzdem, dass wenn 278 familien ein wappen führen mit vieleicht je 50 leuten (ca 14 000 "berechtigte"), dass das schon was anderes ist, als ein wappen, das nur eine familie mit dann 50 leuten führt.
ich bin da vieleicht auch etwas tolleranter als andere.
ich bin da vieleicht auch etwas tolleranter als andere.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
Wappenführung
In Österreich kann eine Gebietskörperschaft (Bund, Land u. Gemeinde) einer Privatperson die Führung des jeweiligen öffentlichrechtlich geschützen Wappens gestatten.
Der Tradition gemäß macht es aber keinen Sinn, mehrer Wappen miteinander zu "führen", weil das im Turnier nur zu Verwirrungen beigetragen hätte. Bei Verehelichungen war es durchaus üblich, Wappen zu verschmelzen! M.f.G.
Der Tradition gemäß macht es aber keinen Sinn, mehrer Wappen miteinander zu "führen", weil das im Turnier nur zu Verwirrungen beigetragen hätte. Bei Verehelichungen war es durchaus üblich, Wappen zu verschmelzen! M.f.G.
- Frank J. Reuther
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In Deutschland bieten z. B. die Länder Versionen ihrer Wappen zur freien Verwendung an, die kaum vom Originalwappen zu unterscheiden sind. Da stellt sich allerdings die Frage, was es für einen Sinn macht, wenn z. B. alle Sachsen "ihr" sächsisches Wappen führen. Man will doch etwas individuelles, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Frank J. Reuther, MdH
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