Otto von Habsburg
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Otto von Habsburg
Ich habe heute einen Beitrag gelesen, in dem behauptet wurde, Otto v. Habsburg habe vom F.J.Strauss seine Titel wieder bekommen. Leider finde ich diesen Beitrag nicht mehr und möchte klarstellen: Dr. O.v.H. war für die CSU seit 1979 Mitglied des Europa-Parlamentes und wurde 1984, 1989 und 1994 wieder gewählt. Er ist 1999 auf eigenen Wunsch ausgeschieden . Ich nehme daher an, dass er die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und daher namensrechtlich das ehemalige Adelsprädikat "VON" Habsburg-Lothringen führt.
Nach der Kaiserproklamation v. 1804 trägt er allerdings als Oberhaupt des Hauses Österreich d.i. die habsburgische Familie, den Titel eines Kaisers von Österreich , woraus folgt, dass das jeweilige Oberhaupt diesen Titel tragen kann, wo und ob es regiert. Ob dies völkerrechtlich verankert ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit behaupten. Die "Habsburgergesetzte" hingegen gelten nur in der Republik Österreich! M.f.G. Siegmar Lengauer
Nach der Kaiserproklamation v. 1804 trägt er allerdings als Oberhaupt des Hauses Österreich d.i. die habsburgische Familie, den Titel eines Kaisers von Österreich , woraus folgt, dass das jeweilige Oberhaupt diesen Titel tragen kann, wo und ob es regiert. Ob dies völkerrechtlich verankert ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit behaupten. Die "Habsburgergesetzte" hingegen gelten nur in der Republik Österreich! M.f.G. Siegmar Lengauer
- P. C. Schroeder
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In Oesterreich heißt er Dr. Otto Habsburg.
Im Rest der Welt heißt er
Seine kaiserliche und königliche Apostolische Majestät Otto I.
von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich,
König von Ungarn und Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawo-
nien, Galizien und Lodomerien, Illyrien, Lombardo-Venetien;
König von Jerusalem etc.;
Erzherzog von Oesterreich;
Grossherzog von Toskana und Krakau;
Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyr, Kärnten, Krain und der Bukowina;
Grossfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren;
Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Pia-
cenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara;
Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska;
Fürst von Trient und Brixen;
Markgraf von Ober- und Niederlausitz und Istrien;
Graf von Hohenems, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc.;
Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark;
Großwojwod der Wojwodschaft Serbien
etc., etc.
Ist doch viel schöner, oder?
Im Rest der Welt heißt er
Seine kaiserliche und königliche Apostolische Majestät Otto I.
von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich,
König von Ungarn und Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawo-
nien, Galizien und Lodomerien, Illyrien, Lombardo-Venetien;
König von Jerusalem etc.;
Erzherzog von Oesterreich;
Grossherzog von Toskana und Krakau;
Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyr, Kärnten, Krain und der Bukowina;
Grossfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren;
Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Pia-
cenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara;
Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska;
Fürst von Trient und Brixen;
Markgraf von Ober- und Niederlausitz und Istrien;
Graf von Hohenems, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc.;
Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark;
Großwojwod der Wojwodschaft Serbien
etc., etc.
Ist doch viel schöner, oder?
P. C. Schroeder
Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
(Mark Twain)
Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
(Mark Twain)
Zuerst einmal wünsche ich ein gutes neues Jahr!
Otto v. Habsburg besitzt, soweit mir bekannt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft. Seit Jahren wohnt er bereits in Pöcking.
Wenn dies aber so interessant zu sein scheint, werde ich Erzherzog Otto bei der nächsten Gelegenheit darauf ansprechen, da wir im regelmäßigen Kontakt miteinander stehen (Er ist Schirmherr einer regelmäßigen Veranstaltung, die von mir organisiert wird).
Beste Grüße, Andreas
Otto v. Habsburg besitzt, soweit mir bekannt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft. Seit Jahren wohnt er bereits in Pöcking.
Wenn dies aber so interessant zu sein scheint, werde ich Erzherzog Otto bei der nächsten Gelegenheit darauf ansprechen, da wir im regelmäßigen Kontakt miteinander stehen (Er ist Schirmherr einer regelmäßigen Veranstaltung, die von mir organisiert wird).
Beste Grüße, Andreas
- P. C. Schroeder
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Das würde mich wirklich interessieren und freue mich auf Ihre Informationen!rademachers hat geschrieben:Wenn dies aber so interessant zu sein scheint, werde ich Erzherzog Otto bei der nächsten Gelegenheit darauf ansprechen
P. C. Schroeder
Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
(Mark Twain)
Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
(Mark Twain)
Dem möchte ich nicht widersprechen. Ich wollte diese Titeln aus der Biographie O.v.H.´s schon abschreiben, doch kam es mir zu lange vor.P. C. Schroeder hat geschrieben:In Oesterreich heißt er Dr. Otto Habsburg.
etc., etc.[/i]
Ist doch viel schöner, oder?
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass O.v. Habsurg als O.v.Bar promovierte. M.f.G. Lengauer
- Guenter Boehm
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Hat Otto von Habsburg wirklich den Titel Herzog von Ober- und Niederschlesien ? Das wäre mir neuIn Oesterreich heißt er Dr. Otto Habsburg.
Im Rest der Welt heißt er
... Herzog von Ober- und Niederschlesien ...
Viele Grüsse,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)
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Ja, OvH ist wirklich schlesischer Herzog.
1526/27 kam Schlesien zusammen mit Böhmen an die Habsburger. Auch, wenn 1740-1763 während der Schlesischen Kriege der größte Teil an Preußen fiel, so behielten die Habsburger das Herzogtum Teschen und einen Teil des Herzogtums Troppau-Jägerndorf. Denke, dass sich daher der herzogliche Titel von Ober- und Niederschlesien ableitet.
Gruß, Andreas
1526/27 kam Schlesien zusammen mit Böhmen an die Habsburger. Auch, wenn 1740-1763 während der Schlesischen Kriege der größte Teil an Preußen fiel, so behielten die Habsburger das Herzogtum Teschen und einen Teil des Herzogtums Troppau-Jägerndorf. Denke, dass sich daher der herzogliche Titel von Ober- und Niederschlesien ableitet.
Gruß, Andreas
Hat das mit den Majestätstiteln wirklich seine Richtigkeit? Ich meine, so in Abwesenheit der dazugehörigen Reiche....?P. C. Schroeder hat geschrieben:
Im Rest der Welt heißt er
Seine kaiserliche und königliche Apostolische Majestät Otto I.
von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich,
König von Ungarn und Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawo-
nien, Galizien und Lodomerien, Illyrien, Lombardo-Venetien;
König von Jerusalem etc.;
Schöne Grüße
Jochen Wilke
- Guenter Boehm
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Viele Grüsse,
Guenter Boehm
Na, das wage ich aber zu bezweifeln.Denke, dass sich daher der herzogliche Titel von Ober- und Niederschlesien ableitet.
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
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Otto I. Kaiser ohne Land. Wer kein Reich und keine Untertanen sein Eigen nennen kann, der hat m. E. auch keinen Anspruch auf die Anrede Majestät. Der Titel "Majestät" ist einzig und allein Monarchen vorbehalten.Jochen hat geschrieben:
Hat das mit den Majestätstiteln wirklich seine Richtigkeit? Ich meine, so in Abwesenheit der dazugehörigen Reiche....?
Schöne Grüße
Jochen Wilke
Mit freundlichem Gruß
A.Lenz
Ich wüsste nicht, was es daran zu bezweifeln gibt. Dass die Habsburger die Titel "Herzöge von Teschen und Troppau-Jägerndorf" erhalten haben, ist eine historisch belegte Tatsache, und das diese Gebiete in Schlesien lagen, auch. Von daher gibt es für mich keine andere Erklärung. Weshalb sie sich nun aber nicht von Teschen und Troppau-Jägerndorf genannt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Tatsache aber ist, dass sie Herzogtümer in Schlesien während ihrer Regentschaft besaßen.Guenter Boehm hat geschrieben:@ rademachersNa, das wage ich aber zu bezweifeln.Denke, dass sich daher der herzogliche Titel von Ober- und Niederschlesien ableitet.
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
- Guenter Boehm
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Viele Grüsse,
Guenter Boehm
Otto von Habsburg oder seine Vorfahren?Tatsache aber ist, dass sie Herzogtümer in Schlesien während ihrer Regentschaft besaßen.
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
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Was die Anreden und Titel angeht ist folgendes interessant.
§ 3 Habsburgergesetz (1919):
Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des § 1 im Widerspruch stehen, ist verboten.
Anm.: § 1 sagt, dass die Privilegien des Hauses Habsburg-Lothringen aufgehoben sind.
Die Kaiserproklamation von Kaiser Franz I. vom 11. August 1804 besagt, daß von nun an das Oberhaupt des Hauses Österreich den Titel eines Kaisers von Österreich trägt. Franz I. vermeidet in diesem Patent die Nennung des Herrschers über das Kaiserreich, sondern machte daraus eine reine Ehrentitelfolge für den Chef des Hauses.
Nach wem man sich nun zu richten hat, ist fraglich!
§ 3 Habsburgergesetz (1919):
Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des § 1 im Widerspruch stehen, ist verboten.
Anm.: § 1 sagt, dass die Privilegien des Hauses Habsburg-Lothringen aufgehoben sind.
Die Kaiserproklamation von Kaiser Franz I. vom 11. August 1804 besagt, daß von nun an das Oberhaupt des Hauses Österreich den Titel eines Kaisers von Österreich trägt. Franz I. vermeidet in diesem Patent die Nennung des Herrschers über das Kaiserreich, sondern machte daraus eine reine Ehrentitelfolge für den Chef des Hauses.
Nach wem man sich nun zu richten hat, ist fraglich!
Seine Vorfahren natürlich, aber vgl. dazu die Kurzinfos zur Proklamtion Franz I.Guenter Boehm hat geschrieben:@ rademachers
Otto von Habsburg oder seine Vorfahren?
Viele Grüsse,
Guenter Boehm
Ich habe bisher OvH noch nie mit "Apostolisch Kaiserliche Majestät" angeredet, und das wird wohl auch so bleiben. Denke also auch, dass man wirklich beweifeln kann, dass dieses Dekret noch weiterhin Gültigkeit hat.
- P. C. Schroeder
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Das ist ja wirklich hochinteressant. Ich dachte bisher, daß die Nichtabdankung Karl I. die weitere Führung der Titel zur Folge hatte (quasi als Rechtsanspruch).rademachers hat geschrieben:Die Kaiserproklamation von Kaiser Franz I. vom 11. August 1804 besagt, daß von nun an das Oberhaupt des Hauses Österreich den Titel eines Kaisers von Österreich trägt. Franz I. vermeidet in diesem Patent die Nennung des Herrschers über das Kaiserreich, sondern machte daraus eine reine Ehrentitelfolge für den Chef des Hauses.
Die Tatsache, daß der Kaiser von Oesterreich auch Herzog von Ober- und Niederschlesien ist, rührt m.E. aus den sog. Erbansprüchen, die man ja vielfältig in Adelskreisen findet. Auch der König von Preußen war souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz, ... Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz und führte im Großen Wappen in Feld 6 das Wappen des Herzogtums Schlesien, in Feld 27 das der Markgrafschaft Oberlausitz, in Feld 30 das der Markgrafschaft Niederlausitz und in Feld 40 das der Grafschaft Glatz.
Und wo wir gerade bei Titeln sind (für die spätere Suche haben wir dann alle zusammen), hier der von Preußens (heute nicht mehr Kaiser!).
Der Große Titel lautet:
Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser und König von Preußen,
Markgraf zu Brandenburg,
Burggraf zu Nürnberg,
Graf zu Hohenzollern,
souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz,
Großherzog von Niederrhein und Posen,
Herzog zu Sachsen, Westphalen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen,
Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden und Caschuben, zu Crossen, Lauenburg, Mecklenburg,
Landgraf zu Hessen und Thüringen,
Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz,
Prinz von Oranien,
Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Cammin, Fulda, Nassau und Mörs,
gefürsteter Graf zu Henneberg,
Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohnstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen,
Herr zu Frankfurt.
P. C. Schroeder
Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
(Mark Twain)
Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
(Mark Twain)