Altes Wappen übernehmen

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bodovgreifenstein

Altes Wappen übernehmen

Beitrag von bodovgreifenstein » 18.11.2005, 17:39

Gibt es Möglichkeiten ein altes Wappen zu übernehmen, wenn es keinen direkten Nachfolger gibt, wenn ja, wie kann man dann dort vorgehen.


Mfg

Bodovgreifenstein

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 18.11.2005, 17:58

Nein. Wenn es wirklich keinen Rechtsnachfolger gibt, ist es nicht möglich.

Natürlich kann man Motive aus dem alten Wappen entlehnen, solange man nicht im Bereiche des "Verwechselbaren" bleibt.

Schöne Grüße

Jochen Wilke

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 18.11.2005, 18:03

Hallo, :lol:

Herr Billet schreibt dazu in Richtlinien zu Wappenführung und Wappengebrauch folgendes:

"Das Wappen einer ausgestorbenen oder verschollenen Familie soll nicht unverändert angenommen werden".

Mit herzlichem Gruß

A.Lenz

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 18.11.2005, 20:55

alois,
woran sich nur nicht jeder hällt. das hat es aber zu allen zeiten gegeben. auch wurden die lehen und wappen einer familie vom lehensherrn an einen neuen eigentümer weitergegeben. so kann es zu verwechslungen mit der alten familie führen (gewollt oder ungewollt).
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 18.11.2005, 21:14

Jörg Berndt of Kerry hat geschrieben: woran sich nur nicht jeder hällt.
Nun - das würde ja nichts am Unrecht ändern.

Kleines Problem:

Die Frage ist doch vielmehr: Wenn es keinen Wappenerben gibt, wer wäre denn derjenige, der dem Usurpator die unrechtmäßige Wappenführung untersagen sollte....

Ein Heimfallsrecht gibt es wohl nicht, da es kein "Heim" (will sagen: keine wappenverleihende Lehnsbehörde) gibt.

Nun denn: Es gibt doch dann auch keinen Kläger! Wo wäre denn dann der Richter....?

Die Lösung wäre, daß der "Usurpator" sein Wappen zwar unrechtmäßig führen würde, es aber niemanden gäbe, der ihn daran hindern könnte.

Stimmt das?

Schöne Grüße

Jochen Wilke

Joachim v. Roy
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Beitrag von Joachim v. Roy » 18.11.2005, 21:30

Eine ABMAHNUNG würde denjenigen, der sich zu Unrecht eines fremden Wappens bedient, ein kleines Vermögen kosten.

A.Lenz
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Beitrag von A.Lenz » 18.11.2005, 21:34

und genau hier liegt der Hund begraben. Niemand kann daran gehindert werden das Wappen einer abgestorbenen, bzw. ausgestorbenen Familie zu übernehmen. Den eine Unterlassungsklage könnte ja nur der Wappenstifter, bzw. einer seiner Nachkommen anstrengen. Und die sind bei einer ausgestorbenen Familie ja nicht mehr vorhanden.

Darum heißt es ja auch : sollte nicht übernommen werden anstelle von darf nicht übernommen werden

Mit freundlichem Gruß

A.Lenz

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 18.11.2005, 21:57

ich wollte ja keinen ermundern fremde wappen zu usopieren, aber ich lebe in der realen welt und da wird so was einfach gemacht, ob es recht ist oder nicht. :roll: und wie jochen und alois auch bemerkten :" wo kein kläger, kommt kein richter" 8)
Zuletzt geändert von Jörg Berndt of Kerry am 18.11.2005, 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen

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Beitrag von GM » 18.11.2005, 21:58

Derzeit diskutieren unsere schottischen Kollegen, ob und wie die dort und in England gültigen strikten Gesetze betr. die Heraldik angewandt werden.
Vorläufiges Fazit: Selbst in diesen Ländern wird die "eigenmächtige" Annahme oder selbst die Usurpation von Wappen offensichtlich nicht verfolgt.

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 18.11.2005, 22:02

@greis-maibach,

wenn das dort schon nicht funktioniert, wo ja der gesetzgeber sogar dahinter steht. :? wie soll sowas dann wo anders funktionieren, wo der staat ganz andere sorgen hat. :cry:
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen

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Beitrag von A.Lenz » 18.11.2005, 22:03

Hallo Jörg, :lol:

ja wie den auch! Wo kein Kläger, da kein Richter. Und "öffentliches Interesse" bei einem usurpierten Wappen wird wohl kein Staatsanwalt bekunden, da die Justiz ganz andere Probleme zu bewältigen hat.

Mit freundlichem Gruß

Alois

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Jörg Berndt of Kerry
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Beitrag von Jörg Berndt of Kerry » 18.11.2005, 22:13

ich hatte ja wenigstenz geklaubt, das die monarchien ihre heraldik im grief haben. :oops:
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen

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Claus J.Billet
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hm...

Beitrag von Claus J.Billet » 18.11.2005, 23:23

Wobei bei dieser Problematik zu überlegen wäre, ob die eintragende Wappenrolle nicht als Sachverwalter u.U. hier den Gesetzgeber auffordern könnte, einzuschreiten.
Bei Nachweis einer ungerechtfertigten Führung eines eingetragenen Wappens einer registrierten Familie (Wappenstifter), der das alleinige Führungsrecht an diesem Wappen zusteht. :?: :?: :roll:
Es dürfte hierbei unerheblich sein ob die wappenführende Familie abgestorben ist oder nicht. Das Wappen ist in der Wappenrolle registriert und eingetragen. Damit gehört das Wappen zum Bestand der eintragenden Wappenrolle. :!:
Auch wäre u.U. noch zu berücksichtigen, in wie weit hier Rechte des ausführenden Wappenzeichners berührt werden.
In gewisser Weise stellen auch alte Wappen "Kulturgut" dar, welche der Allgemeinheit gehören und nicht von einzelnen Personen kopiert und genutzt werden können.
Da dies alles rechtliche Fragen sind und recht kompliziert sind müßten sich damit Juristen beschäftigen oder zumindest das Kultusministerium.
Wappen und Heraldik fallen in den Bereich Kultur und Geschichte, zumindest nach meinem Begriff ! :lol:
Zuletzt geändert von Claus J.Billet am 18.11.2005, 23:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Jochen
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Re: hm...

Beitrag von Jochen » 18.11.2005, 23:37

Claus J.Billet hat geschrieben:Wobei bei dieser Problematik zu überlegen wäre, ob die eintragende Wappenrolle nicht als Sachverwalter u.U. hier den Gesetzgeber auffordern könnte, einzuschreiten.
Bei Nachweis einer ungerechtfertigten Führung eines eingetragenen Wappens einer registrierten Familie (Wappenstifter), der das alleinige Führungsrecht an diesem Wappen zusteht. :?: :?: :roll:
Naja, aber wenn doch niemand übrig is.....

Das bringt mich nochmal zur Frage des Heimfallsrechts....

Ich zitiere BGB § 1936

(1) Ist zur Zeit des Erbfalls weder ein Verwandter, ein Lebenspartner noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden, so ist der Fiskus des Bundesstaats [heute würde man sagen:"Bundeslandes"], dem der Erblasser zur Zeit des Todes angehört hat, gesetzlicher Erbe......

Möglicherweise ist Vater Staat (ob Land oder Bund) ja vielleicht DOCH, nämlich via Erbrecht, Rechtsnachfolger einer wappenführenden Familie und KÖNNTE (bei entsprechender Interessenlage) die Wappenführung untersagen.

Aber wie immer: Wo die Juristen schweigen (und das tun sie selten), reden die Politiker....

Schönes Wochenende

Jochen Wilke

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Claus J.Billet
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hmm

Beitrag von Claus J.Billet » 18.11.2005, 23:54

@ Jochen :lol:

Richtig, diese Überlegung ist jedenfalls anzustrengen. :!:

Grundsätzlich ist jedem dringend zu Empfehlen die Nutzung von fremden Wappen zu unterlassen. :!:

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