Ihre Fragen zur Heraldik sind hier willkommen
Your questions concerning heraldry are welcome here
Moderatoren: Markus, Christian Ader
-
A.Lenz
- Mitglied
- Beiträge: 1619
- Registriert: 09.01.2005, 19:11
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von A.Lenz » 18.01.2005, 05:23
Hallo,meine Frage lautet: Ich bin gelernter Schriftsetzer mit Gesellenbrief.Bin ich berechtigt, das Wappen der Buchdrucker und Schriftsetzer zu führen?Bitte um AntwortDankeAlois Lenz
-
Claus J.Billet
- Heraldiker
- Beiträge: 6775
- Registriert: 22.11.2004, 08:57
- Wohnort: 70794 Filderstadt
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Claus J.Billet » 18.01.2005, 09:25
Soweit ich informiert bin:Wenn Sie Mitglied der Innung (Zunft) sind steht dem nichts im Wege ! :)Sie sollten aber zur Sicherheit bei Ihrer Innung um Erlaubnis bitten.
-
M. Waas
- Heraldiker
- Beiträge: 1328
- Registriert: 28.11.2004, 09:48
- Wohnort: Bochum
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von M. Waas » 18.01.2005, 12:02
Wobei diese Innungszeichen eigentlich Logos sind und keine Wappen im heraldischen Sinne.
-
A.Lenz
- Mitglied
- Beiträge: 1619
- Registriert: 09.01.2005, 19:11
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von A.Lenz » 18.01.2005, 20:05
von alenz an M. Waasdas von mir beschriebene Wappen ist weder ein Logo, noch ein Innungszeichen, sondern ein heraldisches Wappen.GrußA. Lenz