Gibt es weibliche Wappenstifter?
Moderatoren: Markus, Christian Ader
Ich schließe mich der Rechtsauffassung meiner Vorschreiber in allen Punkten an, wohlwissend, dass das neue Namensrecht ziemliche Probleme in der Wappenführung schaffen kann.
Heraldische Grüße
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
Markus
Vollwappen im Wappenindex Greve:
https://www.familie-greve.de/wappeneint ... &wid=72488
In der aktuellen 19. Ausgabe hat der HEROLD diese Aussagen relativiert. Dort ist nur noch von einem "Soll" die Rede. 8)Wie Jochen bereits sagte gibt und gab es kein Wappengesetz in Deutschland. Nur im "Allgemeinen Preußischen Landrecht" wurde Bezug auf Wappen genommen. Dort wurden sie als Beizeichen zum Namen angesehen. Darauf hat man sich heute nun mal geeinigt.Wenn also der Familienname cognatisch als Ehename weitergeführt wird, dann kann auch das Wappen weitergeführt werden.Die "Ordnung" der Wappen wurde immer auf Anordnung (ohne Gesetz) des Monarchen bestimmten Körperschaften übertragen, Pfalzgrafen, Heroldsämtern usw.! Es gibt und gab nie ein Wappengesetz. Die Ordnung hielt sich immer an die aktuelle Lage und Mode.Man kann auch beim Wappenrecht nicht von Gewohnheitsrecht sprechen, da das voraussetzt, das immer und ohne Einschränkung nach dieser Art und Weise verfahren wurde. Dem widerspricht schon allein das - Heimfallrecht der Monarchen. D.h. sie konnten Wappen ausgestorbener Familien ohne Einschränkung wiederverleihen. Das ist auch recht häufig passiert. Nach dem "Wappengesetz" würde ein Wappen nie erlöschen, selbst wenn die Familie schon lange ausgestorben ist!- Weiterhin wurde, bis weit in das vorige Jahrhundert, bei Einheiraten in Familien häufig der Name und das Wappen der Erbin angenommen - z.B. bei Erbhöfen. Das Erbhofgesetz wurde erst um 1930 aufgehoben.- Gutenberg, der eigentlich Gensfleisch hieß, übernahm als Erwachsener das Wappen und Namen der Mutter, die einer Patrizierfamilie entstammte.In manchen Gegenden hing das Wappen mit dem Besitz einer Immobilie zusammen, bei Verkauf wurde das Wappen mitverkauft.Welche Gewohnheit ist also gemeint? Die agnatische Vererbung kann es ja nicht sein. Deshalb entspricht der Passus aus dem Handbuch der Heraldik nicht den gesetzlichen Gegebenheiten, sondern ist ein Auszug aus den Statuten der DWR. Also eine ganz persönliche Auslegung.Es war auch hier nur die Frage gestellt worden, ob eine Frau ein Wappen stiften kann. Und natürlich kann sie das z.B. für Ihre Familie oder auch als persönliches Wappen. Stiftungen von Frauen gibt es sogar bei der DWR!
- Jörg Berndt of Kerry
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Ich habe dazu eine Frage:Wenn nun eine Frau ein Wappen stiftet, kann sie ja das Rautenschild für Frauen verwenden. Ich habe in den mir zugänglichen deutschen Wappenrollen aber noch kein solches Wappen gesehen. Ich kenne einige aus früheren Zeiten, oder aus anderen Ländern. Auch steht im "HERALDIK", dass Rautenschilder üblicherweise keine Helme tragen, was macht man dann? zB. Helmkrone mit Helmzier, ohne Helm ???Ich habe dazu nichts eindeutiges gefunden. Und wäre die Bezeichnung "Rautenschild" in einer Blasonierung richtig?
jörg, mit freundlichem gruß aus sachsen
Also den Rautenschild für persönliche Wappen von Frauen kenne ich lediglich aus dem Vereinigten Königreich, wo man bislang in der Tat die Verwendung eines Helms als 'Kriegswerkzeug' für Frauen ablehnte.Ausnahme: Wappen weiblicher Mitglieder der königlichen Familie.Als Beispiel das Wappen von Diana als 'HRH The Princess of Wales':Später - nach der Scheidung von ihrem Ehemann - hat sie dann folgendes Wappen geführt:Hier wurde dann - wie bei den Peeresses of the Realm - die entsprechende Rangkrone verwendet, ohne Hemzier (gehört ja mit zum Helm...).Den Rautenschild braucht man meiner Ansicht dann nicht extra zu blasonieren, da die Regelung in Bezug auf Wappen für Frauen eindeutig ist.