zwei hoch n Wappen
Moderatoren: Markus, Christian Ader
zwei hoch n Wappen
Mal wieder eine praxisfremde, aber vielleicht trotzdem ganz interessante Frage.Unstrittig ist wohl, daß man ein Wappen stiften und einen (z.B.den ältesten) Vorfahren im Mannesstamme als fiktiven „Wappenherrn“ einsetzen kann, mit der Rechtsfolge, daß alle Nachfahren (nach konservativer Auffassung jedenfalls die im Mannesstamme) zur Wappenführung berechtigt sind.Neuere Rechtsauffassung (Änderung des Namensrechts 1974 und nachfolgend) legt auch Weitergabe eines Wappens über mütterliches Erbe nahe (jedenfalls wenn dies ausdrücklich verfügt oder nicht willentlich ausgeschlossen ist).Wenn also die Weitergabe eines Familienwappens über die mütterliche Seite möglich ist, so sollte es doch auch möglich sein, ein Wappen zu stiften und einen Vorfahren mütterlicherseits als "Wappenherrn" (z.b. den Vater der Mutter) einzusetzen und gleichzeitig zu verfügen, daß cognatische wie agnatische Nachfahren führungsberechtigt sind.Ist dies nachvollziehbar?Und, wenn ja, so könnte man doch für eine theoretisch unbegrenzte Anzahl an Vorfahren – ganz gleich zu welcher Hand – Wappen stiften und verfügen, daß ausnahmslos alle Nachfahren führungsberechtigt sind.Und dann – wäre man berechtigt, zwei hoch n Wappen zu führen.Ist auch dies nachvollziehbar....?Auf kontroverse Beiträge bin ich sehr gespannt....Jochen Wilke
- Christian Ader
- Administrator
- Beiträge: 687
- Registriert: 03.10.2004, 18:33
- Wohnort: Pforzheim
- Kontaktdaten:
- Christian Ader
- Administrator
- Beiträge: 687
- Registriert: 03.10.2004, 18:33
- Wohnort: Pforzheim
- Kontaktdaten:
- Claus J.Billet
- Heraldiker
- Beiträge: 6775
- Registriert: 22.11.2004, 08:57
- Wohnort: 70794 Filderstadt
- Kontaktdaten:
hm....
@ Jochen ! :lol:Alsoooo...so ganz ist diese Überlegung nicht von der Hand zu weisen ! grübel
Hallo,meines erachtens nach hat Herr Ader recht mit :..so lange sie den Namen weitervererben...Denn sonst wird durch die Anzahl der Wappen und derer möglichen Wappenvereinigungen und möglicher Einbindung von Beizeichen aus einem Wappen, mit Ursprünglicher Signalwirkung, ein Bilderbuch, daß niemand mehr "verglauben" kann.Und erst die Blasionierungen......die werden dann Ellenlang und unverständlicher denn je.Wer da dann noch den Faden behält und sich mitten drin net verhäddert?Vieleicht sollte man die Möglichkeit in soweit einschränken, daß der/die Wappenstifter/in nur bis zum/zur Großvater/Großmutter zurück stiften darf.So wird eine Verbreitung des Familien-Wappen durch Vettern und Basen automatisch eingeschränkt.Allerdings könnte man in soweit entgegen kommen und den benachteiligten Vettern und Basen bei Interesse eine Anlehnung an ein gemeinsammes Familien-Symbol zu gewähleisten um so eine Familienzugehörigkeit zu dokumentieren.mfgThM