Namensrecht - Adel

Hier ist der richtige Ort, um über Stammbäume und die Herkunft von Namen zu diskutieren
This is the location to discuss family trees and the origin of names

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Claus J.Billet
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Namensrecht - Adel

Beitrag von Claus J.Billet » 20.10.2007, 11:27

So mancher meint, wenn er eine Dame des Adels ehelicht,
könne er selbst von Adel werden... :!: :lol:
Hier irrt der Herr :!:

Zitat:
"Nichtadelig geborene Damen können den Adel durch Heirat mit einem adeligen Herrn erwerben, ihn aber nicht ggf. einem zweiten Ehemann oder Kindern aus der Verbindung mit einem Nichtadeligen weitergeben;
nichtadelige Herren erwerben den Adel durch Heirat mit einer Adeligen Dame nicht.
Eine Adoption “nobilitiert” nicht."


Lesen Sie:
http://www.adelsrecht.de/Einleitung/einleitung.html

Barolo1644
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Beitrag von Barolo1644 » 21.10.2007, 10:51

Lieber Hr. Billet,

Das ist vollkommen richtig! Leider werden aber viele Dinge durch das deutsche Namensrecht ermöglicht.

Es gibt durch diverse Adoptionen und andere Vorgänge Träger adeliger Namen, die diese auch weitergeben.

Diese Herrschaften sind NICHT adelig und werden auch nicht als solche anerkannt.

Aber es blended halt so schön, wenn man einen schönen Titel im Namen führt.

Ich persönlich finde das abstossend.

Kuma
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Beitrag von Kuma » 03.11.2007, 01:51

Die Kinder einer adeligen Frau und eines nicht-adeligen Mannes sind also IMMER nichtadelig?

Wenn die Frau den Mann heiratet und ihren Namen behält, die Kinder auch IHREN Namen bekommen, erben sie nicht den Adel?
Und wenn die Frau gar nicht erst heiratet, also "Bastarde" gebiert, wahrscheinlich erst recht nicht?

Sollte man das nicht mal ändern? Das ist immerhin nach heutiger Sicht heftigste Frauendiskriminierung, oder nicht?

Das der Mann, der ja "nur" angeheiratet ist, keinen Adel bekommt, ist ja verschmerzbar, aber die eigenen Kinder? Warum sind die nur adelig, wenn der VATER adelig ist?

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 03.11.2007, 09:53

@Kuma

Zum Leidwesen der Adelsverbände hat der Gesetzgeber das bereits geändert.

Der Adel ist ohnehin abgeschafft. Insoweit kommt den Adelsfamilien lediglich eine traditionelle, nicht aber eine gesellschaftlich rechtliche Bedeutung zu.

Eine Frau kann den "erheirateten" Namen auf einen anderen Mann und ihre Kinder aus einer anderen Beziehung übertragen.

Ob das alles gut ist oder nicht, darüber kann man trefflich streiten. Es ist aber so.
Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von Barolo1644 » 03.11.2007, 10:54

Ja, die Kinder einer adeligen Frau und eines nicht-adeligen Mannes sind IMMER nicht adelig.

Einen Namen anzunehmen, z.B. wenn der Mann den Namen der Frau annimmt und die Kinder den dann auch haben, nützt nichts.
Sie werden niemals als adelige anerkannt werden und sind auch nicht berechtigt das Wappen zu führen.

Und wer sollte es denn ändern?

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Frank J. Reuther
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Re: ...

Beitrag von Frank J. Reuther » 03.11.2007, 11:58

Barolo1644 hat geschrieben:Und wer sollte es denn ändern?
Niemand, da es rechtlich ohnehin bedeutungslos ist, in Österreich noch mehr als in Deutschland. In Deutschland wurden die Adelsbezeichnungen zumindest noch in den Familiennamen übernommen. Da hierduch Frau und Mann unterschiedliche Familiennamen tragen (Gräfin Kosel und Graf Kosel) kann das ganze schon mal rechtliche Bedeutung erlangen.

In Österreich ist man da konsequenter. Wer eine Gräfin Kosel heiratet und auf dem ganzen Namen besteht, heißt dann eben auch als Mann Gräfin Kosel.
Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von Kuma » 03.11.2007, 18:54

Eine Frau kann den "erheirateten" Namen auf einen anderen Mann und ihre Kinder aus einer anderen Beziehung übertragen.

Ob das alles gut ist oder nicht, darüber kann man trefflich streiten. Es ist aber so.

Das finde ich natürlich ziemlich bescheuert, denn diese Kinder haben ja mit dem ursprünglich Adeligen genetisch gar nichts zu tun.
Ich meinte die Kinder einer von Geburt an adeligen Frau, nicht einer Frau, die von irgendeiner frühzeitigen Heirat einen Titel bekommen hat.
Ja, die Kinder einer adeligen Frau und eines nicht-adeligen Mannes sind IMMER nicht adelig.

Einen Namen anzunehmen, z.B. wenn der Mann den Namen der Frau annimmt und die Kinder den dann auch haben, nützt nichts.
Sie werden niemals als adelige anerkannt werden und sind auch nicht berechtigt das Wappen zu führen.

Und wer sollte es denn ändern?
Der Gesetzgeber, oder? Das widerspricht doch der angeblichen Gleichberechtigung, daß ein Mann Adel vererben kann, eine Frau aber nicht.
Und andererseits funktioniert das mit dem Namen (ohne Adel und Wappenrecht) dann auf so... seltsame Weise.

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Frank J. Reuther
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Beitrag von Frank J. Reuther » 03.11.2007, 19:11

Man muss hier etwas streng unterscheiden: Es gibt keinen Adel! Das gilt für den Gesetzgeber. Da es für den Gesetzgeber keinen Adel gibt, wird er daran auch nichts ändern können.

Für die adeligen Familien und alle, die sich dafür interessieren, gibt es natürlich den Adel noch. Er genießt zwar keine besonderen Rechte, hat aber ein Zusammengehörigkeitsgefühl und Traditionsbewusstsein, was man ihm auch nicht nehmen kann. Damit muss man auch die Regeln der "Vererbung" des Adels akzeptieren, auch wenn diese heute antiquiert und möglicherweise benachteiligend für Frauen erscheinen.

Dass, was heutzutage gemacht wird, durch Ergatterung eines Adelsnamens, ob nun durch Adoption oder Übertragung nach Scheidung, adlig zu erscheinen, führt, so sagen es die echten Adligen und dies ist auch meine Meinung, nur zu dem Anschein des Adels, man wird dadurch natürlich nicht tatsächlich adlig.

Am Ende sind diese Leute wahrscheinlich zu bedauern, wenn Sie es nötig haben, sich durch einen zugelegten Namen, Geltung zu verschaffen, weil sie es sonst im Leben zu nichts gebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von Barolo1644 » 03.11.2007, 19:55

@ Frank J. Reuther

Zitat: In Österreich ist man da konsequenter. Wer eine Gräfin Kosel heiratet und auf dem ganzen Namen besteht, heißt dann eben auch als Mann Gräfin Kosel.

Leider falsch. Da in Österreich jegliche Adelsbezeichnung verboten wurde, heisst der gute Mann dann nur Kosel.

Ich finde das deutsche Namensrecht in diesem Punkt auch völlig falsch.
Wer adoptiert wird, oder den Namen der Frau annimmt sollte den bekommen dürfen, aber ohne den jeweiligen Titel. Würde ich besser finden und jeglicher Namenshandel wäre damit auch uninteressant.

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Beitrag von countrytrucker8 » 09.12.2007, 19:32

Außerdem wird hier ja wohl auch der nichtadelige Mann der eine Adlige heiratet ja wohl auch benachteiligt. Wieso wird eine nichtadlige Frau die einen adeligen heiratet adelig umgedreht aber nicht. Das finde ich ganz schön diskreminierend und widerspricht doch wohl ganz eindeutig dem Grundgesetz. Da in Deutschland ja nicht der Adel abgeschafft worden ist sondern lediglich seine Privilegien müßte dieser Passus dringend geändert werden.
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Beitrag von countrytrucker8 » 09.12.2007, 19:33

Außerdem wird hier ja wohl auch der nichtadelige Mann der eine Adlige heiratet ja wohl auch benachteiligt. Wieso wird eine nichtadlige Frau die einen adeligen heiratet adelig umgedreht aber nicht. Das finde ich ganz schön diskreminierend und widerspricht doch wohl ganz eindeutig dem Grundgesetz. Da in Deutschland ja nicht der Adel abgeschafft worden ist sondern lediglich seine Privilegien müßte dieser Passus dringend geändert werden.
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Beitrag von Barolo1644 » 10.12.2007, 18:21

diesen passus wird gott sei dank niemand ändern können :idea:

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Beitrag von countrytrucker8 » 10.12.2007, 19:54

Und wo bleibt da die Gleichberechtigung des Mannes? Die gibt es doch in Österreich auch nicht. Oder irre ich mich da? :wink:
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Beitrag von Barolo1644 » 10.12.2007, 20:01

gleichberechtigung gibt es in diesem fall keine

ein wappen geht in männlicher ehelicher linie auf die nachkommen über und das wars, niemand der ahnung hat wird es anders akzeptieren

da nützt kein gerede ...

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Beitrag von countrytrucker8 » 11.12.2007, 15:32

Auch das wird sich in Zukunft ändern, zumindest hier in Deutschland. Glaub es mir. Da wird nicht mehr nur auf die männliche Linie gesetzt da heutzutage sehr oft nur noch ein Kind gezeugt wird. Und wenn das ein Mädchen ist warum sollte die weibliche Linie nicht auch das Recht haben ein Wappen zu führen? Das liegt doch nur daran wen der Stifter des Wappens als Führungsberechtigte Personen angibt. Wohlgemerkt bei Neustiftungen.
Aber hier ging es nicht um Wappenführung sondern um Adelserlangung durch Heirat.
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